Der Minderwert ist kein Zuschlag und nichts, worüber sich verhandeln ließe. Er beziffert, wie viel schlechter ein Wagen am Gebrauchtwagenmarkt dasteht, nachdem er erheblich beschädigt war. Käufer zahlen dafür weniger, und diesen Nachteil hat nicht der Halter verursacht.
Bezahlt wird er allerdings erst, wenn eine Zahl und eine Herleitung dazu vorliegen. Ohne Gutachten bleibt diese Zeile der Forderung leer, und eine leere Zeile reguliert kein Versicherer nach.
Wie die merkantile Wertminderung zustande kommt
Gerechnet wird nach anerkannten Verfahren, je nach Fall etwa MFM oder Ruhkopf/Sahm. Eingerechnet werden Alter und Laufleistung, der Umfang der Reparatur, der Wiederbeschaffungswert und der Gesamteindruck des Wagens — und obendrein, ob es tragende Teile erwischt hat. Eine angeschraubte Kotflügelhälfte wiegt anders als eine gerichtete Seitenwand mit aufgerissener Naht.
Ein Beispiel aus dem Bestand macht die Größenordnung greifbar. Nach einem Anstoß auf die linke Seite standen 15.341,81 Euro Schadenhöhe bei 19.435 Euro Fahrzeugwert; ausgewiesen wurden 400 Euro Minderwert. Bei jüngeren Fahrzeugen mit höherem Wert und größerem Reparaturumfang liegt dieser Posten regelmäßig im vierstelligen Bereich.
Wann in Bernburg ein Minderwert anfällt
Zwei Größen geben den Ausschlag: das Alter des Fahrzeugs und die Schwere des Schadens. Bis etwa fünf Jahre und bei moderater Laufleistung fällt fast immer etwas an. Mit den Jahren wird der Betrag kleiner und läuft schließlich aus, weil ein Käufer bei einem entsprechend alten Wagen ohnehin nicht mehr nach der Unfallfreiheit fragt.
In Bernburg trifft das auf sehr unterschiedliche Fahrzeuge. Rund um die Betriebsflächen im Norden und den Hochschulcampus in Strenzfeld sind viele Wagen dienstlich unterwegs, oft geleast und wenige Jahre alt; dort kann der Minderwert nach den Reparaturkosten der zweitgrößte Posten der Akte sein. Steht dagegen ein lange gefahrener Privatwagen aus einer der Ortschaften auf dem Hof, fällt die Prüfung häufig ergebnislos aus — auch das gehört ins Gutachten, statt gefordert zu werden.
Warum der Kostenvoranschlag diese Zahl nicht kennt
Ein Kostenvoranschlag ist ein Preisangebot und nichts weiter: Er sagt, was ein bestimmter Betrieb für eine bestimmte Arbeit haben möchte. Über den Wert des Fahrzeugs nach getaner Arbeit steht darin nichts — und stehen könnte dort auch nichts, denn wer die Reparatur ausführt, ist für diese Bewertung die falsche Adresse.
Der Verlust daraus fällt niemandem auf. Der Versicherer prüft, was ihm vorgelegt wird, überweist gegebenenfalls diese Summe und schuldet keinen Hinweis auf das, was du nicht gefordert hast. Bis der Posten auffällt, ist das Fahrzeug meist repariert; der Zustand, aus dem sich der Minderwert herleiten ließe, ist damit weg.
Minderwert durchsetzen: der Weg in der Praxis
Zuerst steht die Aufnahme am Fahrzeug — welche Bauteile getroffen sind, wie weit die Verformung reicht, über welchen Weg instand gesetzt wird. Erst daraus lässt sich sagen, ob überhaupt etwas anzusetzen ist. Wenn ja, bekommt der Betrag eine eigene Zeile im Gutachten, dazu das herangezogene Verfahren und die Größen, die eingeflossen sind. Nachrechnen kann das jeder, der die Akte in die Hand nimmt.
Danach geht die Forderung samt Gutachten an den gegnerischen Versicherer. Streicht er die Zeile zusammen, bringt eine Debatte über Prozentsätze wenig; weiter kommt man mit der Herleitung selbst, weil sie Bauteil für Bauteil offenlegt, was gemacht wurde. Bleibt es beim Streit, ist das der Punkt für einen Anwalt — dessen Kosten bei klarer Haftung ebenfalls die Gegenseite trägt.
- Merkantile Wertminderung
- Ein Käufer zahlt weniger, sobald ein Wagen als Unfallwagen gilt. Genau dieser Abschlag ist gemeint. Er bleibt auch nach fachgerechter Reparatur bestehen.
- Technische Wertminderung
- Manche Zustände lassen sich technisch nicht vollständig zurückholen. Was davon offen bleibt, ist der Verlust. Kommt seltener vor.
- Berechnungsverfahren
- Anerkannte Methoden wie MFM oder Ruhkopf/Sahm. Welche herangezogen wurde, steht im Gutachten.
- Bezugsgröße
- Der Fahrzeugwert vor dem Unfall. Fehlt er, gibt es für den Minderwert keine Grundlage.
400,00 €
Minderwert nach einem Anstoß über die ganze linke Seite, bei dem auch die A-Säule getroffen war.
150,00 €
Minderwert in einer Akte, in der Stoßfänger und Kotflügel vorn links betroffen waren.
19.435,00 €
Fahrzeugwert, auf den sich der Minderwert von 400 Euro bezieht.
Jeder Wert oben ist einem der drei abgeschlossenen Vorgänge entnommen, die auch die Fallbeispiele auf der Startseite tragen. Beträge unverändert, Prozentwerte daraus gerechnet.