In den meisten Vorgängen steht die Haftung außer Frage, und die Beweissicherung läuft als Teil der Schadenaufnahme einfach mit. Zum Ausschlag kommt sie in den anderen: sobald die Gegenseite den Hergang umdeutet, sobald eine Quote diskutiert wird oder sobald ein Versicherer den Schaden diesem Ereignis absprechen will.
Festhalten lässt sich ausschließlich, was zum Zeitpunkt des Termins noch am Wagen ist. Die Beweissicherung ist deshalb keine Leistung für später, sondern der erste Teil des Termins.
Welche Spuren im Termin gesichert werden
In aller Regel hängt die Sache an drei Angaben. Erstens, auf welcher Höhe über der Fahrbahn die Schadenstelle sitzt: Ein Stoßfänger hinterlässt seine Spur woanders als eine Anhängerkupplung, ein Poller wieder woanders als eine Ladekante. Zweitens, in welche Richtung der Lack verrieben ist — daran hängt, welches der beiden Fahrzeuge in Bewegung war. Drittens der Fremdlack selbst: In einer Heckschaden-Akte aus dem Bestand steckt im aufgerissenen Seitenteil der orange Lack des Gegners, und damit steht dessen Farbe fest.
Dazu kommt der Umfang: welche Bauteile im Anstoßbereich liegen, wie weit eine Verformung reicht, wo die Spur endet. Fotografiert wird mit Maßstab und in einer Reihenfolge, der man später folgen kann — nicht kreuz und quer aus der Hand. Aus einzelnen Nahaufnahmen wird dadurch eine Unterlage, mit der auch jemand arbeiten kann, der nie am Fahrzeug stand.
Haftungsquote: warum Erinnerung nicht ausreicht
Zwei Beteiligte erinnern denselben Unfall verschieden, und meistens tun beide das ehrlich. Wer bei Grün fuhr, wie schnell es ging, wer zuerst stand — Wochen später ist davon nichts mehr zu klären. Was am Blech sitzt, ändert sich dagegen nicht mehr: Höhen bleiben, Richtungen bleiben, übertragenes Material bleibt.
Aus diesem Grund kommt die Beweissicherung vor der Kalkulation. Wird später über eine Quote gestritten, zählt nicht die bessere Schilderung, sondern die vollständigere Unterlage. Um Kleinbeträge geht es dabei selten: Bei der Seitenschaden-Akte über 15.341,81 Euro hätte eine hälftige Quote rund 7.670 Euro gekostet.
Parkschaden und Unfallflucht: die erste Stunde
Fehlt der Verursacher, fehlt zunächst auch alles, worauf sich eine Forderung stützen ließe. Dann kommt es auf die nächsten Minuten an: Der Wagen bleibt stehen, der Schaden wird zusammen mit der Umgebung fotografiert, Umstehende werden angesprochen, solange sie noch da sind, und der Vorgang geht zur Polizei. Ein Zettel unter dem Wischerblatt ist keine Anzeige und ersetzt auch keine.
Bei der Aufnahme selbst ändert sich wenig, nur der Fremdlack rückt in den Vordergrund — häufig ist er das Einzige, was noch auf den anderen Wagen verweist. In der Talstadt trifft das besonders oft zu: Dort steht die Mehrzahl der Autos am Bordstein oder im Hinterhof, und wer dagegenfährt, ist meist längst weg, bevor es jemand bemerkt.
Vorschäden sauber abgrenzen
Ein Wagen, der ein paar Jahre unterwegs war, trägt fast immer Spuren, die mit dem aktuellen Unfall nichts zu tun haben. Bleiben die unerwähnt, greift der Versicherer zum bequemsten Einwand überhaupt: Er kürzt unter Verweis auf Altschäden, und beweisen musst du dann das Gegenteil.
Abgrenzen heißt deshalb: den Vorschaden benennen, seinen Zustand festhalten und darlegen, weshalb er außerhalb des Anstoßbereichs liegt. An einzelnen Stellen kostet das einen Teil der Forderung, im Ganzen macht es sie haltbar. Umgekehrt riskiert die komplette Akte, wer jeden Kratzer dem Unfall zuschlägt — fällt eine Position bei der Prüfung, zieht sie die berechtigten mit.
- Anstoßhöhe
- Mit Maßstab gemessen: wie hoch die Schadenstelle über der Fahrbahn liegt. Der Wert muss zu dem passen, was den Schaden verursacht hat.
- Spurrichtung
- Beim Anstoß wird Lack in eine Richtung verrieben. Diese Richtung zeigt, welches Fahrzeug in Bewegung war.
- Fremdlack
- Vom anderen Fahrzeug bleibt Material im eigenen Blech hängen. Nach einer Unfallflucht ist das oft der einzige Hinweis.
- Vorschaden
- Ein Schaden, der schon vor dem Ereignis da war. Er kommt in die Akte und wird abgegrenzt, damit die übrige Forderung hält.
163 %
Wiederherstellungsaufwand in einer Akte. Ohne dokumentierten Umfang hätte sich der Totalschaden angreifen lassen.
400,00 €
Wertminderung in einer Akte mit dokumentiertem Reparaturumfang an Türen, Säule und Seitenwand.
3.963,21 €
Schadenhöhe nach einem Anstoß vorne, bei dem Stoßfänger, Halterungen und Kotflügel betroffen waren.
Jeder Wert oben ist einem der drei abgeschlossenen Vorgänge entnommen, die auch die Fallbeispiele auf der Startseite tragen. Beträge unverändert, Prozentwerte daraus gerechnet.